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Montag-Sonntag 11-19/22 Uhr
DER CLUB IST DURCH DIE SOLOTHURNER BEHÖRDEN DURCH VERFÜGUNG gemäss Art. 28 Absatz 1 WAG BEWILLIGT
Die auf dieser Website genannten und/oder gezeigten sowie vorgestellten "Girls" oder "Damen" sind selbständige Dienstleistungserbringerinnen und Mieterinnen der Clublocation und arbeiten 100 %ig selbständig.
Sie erbringen ALLE persönlichen Dienstleistungen auf eigene Rechnung. Der "Club of Clubs", Industriestr. 9, 4625 Oberbuchsiten stellt ihnen geeignete Räumlichkeiten, Werbeplattformen sowie administrative Dienstleistungen zur Verfügung. Die Bezahlung an der Party erfolgt direkt an die anwesenden Damen der entsprechenden Party. Allenfalls durch "Club of Clubs" einkassierte Kundengelder werden als reiner Inkassodienst im Auftrag der Mieterinnen entgegengenommen.
Der Kunde geht bei jeder Dienstleistung der Damen direkt ein Auftragsverhältnis mit der entsprechenden Dame ein. Jede Dame bestimmt ihre Dienstleistungen die sie anbietet selber und hat jederzeit das Recht, Dienstleistungen und Wünsche von Kunden zu verweigern d.h. Gäste abzulehnen sowie auch nur die in ihrem Ermessen definierte Dienstleistung anzubieten bzw. Praktik auszuüben.
Jede Dame bestimmt selbständig an welchen Angeboten sie teilnimmt. Alle Damen bestimmen ihre Pausen sowie alle Ihre Handlungen und Dienstleistungen während jeder Zeit mit den Kunden selber und ohne fremde Regeln oder Auflagen. Jede Dame bestimmt ihre Einsatzzeiten sowie ihre Anwesenheits- und Präsentszeiten selbständig.
ALLE DAMEN SIND MINDESTENS 18 JAHRE ALT. DAS ALTER WIRD VOM CLUB-BETREIBER ÜBERPRÜFT.
ALLE DAMEN HABEN WOHNSITZ IN DER SCHWEIZ.
Bei EU-Bürgerinnen werden die Dokumente überprüft und die Bewilligung vom Club entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eingeholt
Es werden alle gesetzlichen Vorlagen und Bestimmungen genaustens eingehalten.
DER CLUB IST DURCH DIE SOLOTHURNER BEHÖRDEN GEMÄSS VERFÜGUNG gemäss Art. 28 Absatz 1 WAG BEWILLIGT